Neue Regeln für Einwegbecher aus Kunststoff: Das ändert sich in den Niederlanden

Bitte beachten: Die Informationen im folgenden Artikel beziehen sich ausschließlich auf die Niederlande.

Die niederländischen Regeln für Einwegbecher und -behälter, die Kunststoff enthalten, werden geändert. Der Grund dafür ist, dass die aktuellen Regeln in der Praxis zu kompliziert und nicht immer gut umsetzbar sind. Das Ziel bleibt jedoch gleich: weniger Einwegplastik und weniger Abfall in der Umwelt.

Verzehr vor Ort

Für den Verzehr vor Ort bleibt Mehrweg die Norm.

In Büros, Unternehmen und Bildungseinrichtungen bleibt das Verbot von Einwegbechern und -behältern mit Kunststoff bestehen. Die bisherige Ausnahme entfällt dort. Organisationen, die sich bereits bei der ILT gemeldet haben, erhalten noch bis einschließlich 31. Dezember 2026 Zeit, sich anzupassen. Organisationen, die sich nicht gemeldet haben, müssen das Verbot einhalten.

Für Bereiche, in denen Mehrweg schwieriger umzusetzen ist, bleibt eine Ausnahme möglich. Dazu gehören zum Beispiel Gastronomie, geschlossene Veranstaltungen, Freizeitparks und Sportvereine. Sie dürfen Einwegbecher und -behälter mit Kunststoff weiterhin verwenden, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Sie müssen diese getrennt sammeln, dem Recycling zuführen, sich bei der ILT melden und eine Verwaltung darüber führen.

Eine wichtige Lockerung ist, dass die Anforderung von hochwertigem Recycling auf Recycling geändert wird. Dadurch können auch Papier- oder Karton-Kaffeebecher mit einer Kunststoffbeschichtung unter die Ausnahme fallen. Außerdem wird es keine Unter- oder Obergrenze mehr für den Kunststoffanteil im Becher oder Behälter geben.

Verzehr unterwegs / To Go

Für To Go bleiben Einwegverpackungen erlaubt. Der verpflichtende Aufpreis für Einwegbecher und -behälter mit Kunststoff wird abgeschafft.

Ein wiederverwendbares Alternative muss jedoch weiterhin angeboten werden. Ab dem 12. Februar 2027 wird diese Pflicht weiter verschärft. Denkbar ist zum Beispiel, dass ein eigener Becher des Kunden akzeptiert wird oder ein wiederverwendbares Rückgabesystem angeboten wird.

Die Änderung der Regelung wird 2026 in Gang gesetzt. Ziel ist es, dass die neuen Regeln 2027 in Kraft treten.

Kurz zusammengefasst

To Go: Einwegbecher mit Kunststoff dürfen weiterhin verwendet werden. Der verpflichtende Aufpreis entfällt, aber ein wiederverwendbares Alternative bleibt Pflicht.

Vor Ort: Mehrweg bleibt die Norm. Büros, Unternehmen und Bildungseinrichtungen müssen auf Mehrweg umsteigen. Gastronomie, geschlossene Veranstaltungen, Freizeitparks und Sportvereine können unter bestimmten Bedingungen weiterhin Einwegbecher mit Kunststoffbeschichtung verwenden, sofern sie sich bei der ILT melden und Sammlung sowie Recycling nachweisen können.